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LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorgründergesellschaft; GmbH; Geschäftsführer; Haftung; Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.10.1987 - 44 Ca 268/87
- ArbG Berlin, 20.10.1987 - 44 Ca 285/87
- LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Papierfundstellen
- DB 1988, 1400
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.03.1981 - II ZR 59/80
Erlöschen der Handelndenhaftung
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Eine Haftung nach dieser Norm kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die Verbindlichkeiten der Vor- oder Vorgründungsgesellschaft voll auf die GmbH übergehen (BGH vom 16.3.1981, BGHZ 80, 182, BGH vom 26.10.1901, DB 1981, 2599). - LAG Berlin, 29.10.1984 - 9 Sa 80/84
Haftung; Geschäftsführer; Vor- GmbH; Arbeitsvertrag; Lohnanspruch
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Dieser Auffassung hat sich das erkennende Gericht bereits in einer Entscheidung vom 29. Oktober 1984 (DB 1985, 1536 = ZIP 1985, 542) angeschlossen. - BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80
Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Insoweit besteht kein sogenanntes Vorbelastungsverbot (vgl. BGH vom 9. März 1981, BGHZ 80, 129 ff.).
- BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25. Februar 1981 (SAE 1981, 219 ff. = BB 1981, 848 = DB 1981, 1140) die Auffassung vertreten, daß ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft auch dann vorliege, wenn ein Pächter, der im Anschluß an die beendete Pacht eines früheren Pächters, vom gleichen Verpächter einen Betrieb pachtet und ihn mit gleichem Betriebszweck fortführt, die Vorschrift des § 613 a Abs. 1 BGB zur Anwendung komme, d.h., daß der Erwerber des Betriebes in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. - BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Für die Ermittlung des Rechtsmittelstreitwerts sind die Vorschriften der §§ 3-5 ZPO sinngemäß anzuwenden (BAG vom 11. Juni 1970, BB 1970, 1097). - BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Die Prozeßführung gegen Gesamtschuldner darf im allgemeinen nicht zu einer kostenverdoppelung führen (vgl. BGH vom 18. Februar 1957, BGHZ 23, 333 ). - BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 47/85
Voraussetzungen einer Betriebsstillegung - Sozialplan aus Anlaß der Stillegung …
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Auch in weiteren Entscheidungen vom 26. Februar 1987 und vom 17. März 1987 (BB 1987; 972; DB 1987, 1540;… hat das Bundesarbeitsgericht an dieser seiner Rechtsprechung festgehalten, wobei die höchstrichterliche Rechtssprechung auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (vgl. Heinze, DB 1980, 208, Seiter, Schriften zur Arbeitsrechts-Blattei , Band 9, Betriebsinhaberwechsel S. 45 f, Kraft. Betriebsübergang und Arbeitsverhältnis in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in: Festschrift 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 306 ff.). - LAG Hamm, 09.01.1985 - 8 Ta 275/84
Streitwert: Kündigung - Kündigung gegen mehrere Arbeitgeber - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Berlin, 04.01.1988 - 9 Sa 111/87
Richtet sich eine Kündigungsschutzklage sowohl gegen den Veräußerer als auch gegen den vermeintlichen Erwerber des Betriebes, dann kann und muß durchaus die Streitwertfestsetzung diesen Umstand berücksichtigen (siehe auch LAG Hamm vom 9. Januar 1985, DB 1985, 1700).
- LAG München, 19.07.2006 - 10 Sa 1241/05
Betriebsübergang bei Abschluss eines Kaufvertrags unter einer aufschiebenden - …
Ist dies der Fall, wäre zwar eine persönliche Haftung des Beklagten nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen, weil der Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter vom 29.11.2004 durch den Beklagten ausdrücklich als Geschäftsführer geschlossen worden ist und damit nur Rechte und Pflichten im Namen der Vorgesellschaft begründet wurden (vgl. LAG Berlin DB 1988, 1400).